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Allgemein
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Voraussetzungen für den Einbau eines Treppenliftes

Philipp Weber
Philipp Weber 12. März 2019

Für gehbehinderte Menschen und Senioren ist es häufig ein großes Hindernis, eine Treppe selbst zu überwinden. Wohnt man noch dazu in einem Mehrfamilienhaus ohne Aufzug oder in einem kleinen Einfamilienhaus, ergibt sich daraus oft ein richtiges Problem. Nicht wenige Menschen stehen dann vor der Frage, ob sie der Unselbstständigkeit wegen in ein Pflegeheim umziehen sollen – was für die meisten jedoch nicht denkbar ist.

Hier bietet sich der Treppenlift als Alternative an, um ein Stück Unabhängigkeit und Mobilität zurückzugewinnen. Allerdings gibt es einige rechtliche sowie bauliche Voraussetzungen, die vor dem Einbau erfüllt sein müssen. Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Vorgaben, Kosten und mehr.

Verschiedene Systeme zur Auswahl: Auf den richtigen Treppenlift kommt es an 

Treppenlifte gibt es zwar inzwischen in verschiedenen Arten, jedoch sind sich die meisten Modelle in ihrem Aufbau relativ ähnlich: Dabei handelt es sich um einen Sitz, der an einer Schiene entlangführt, die wiederum am Treppengeländer befestigt ist. Auf diesem Stuhl kann der Nutzer Platz nehmen und dann bequem die Treppe nach oben oder nach unten fahren. Hilfreich sind Treppenlifte vor allem dann, wenn man zwar noch gut selbst gehen kann, aber Höhenunterschiede nicht ohne Hilfe überwinden kann. 

Auch für Rollstuhlfahrer kann sich die Installation eines Treppenlifts lohnen, denn viele haben oft noch genügend Kraft, um sich von alleine aus dem Rollstuhl zu erheben und in den Sitz zu setzen. Hier wäre es natürlich erforderlich, dafür zu sorgen, dass auf beiden Stockwerken ein Rollstuhl bereitsteht. Alternativ dazu bieten sich ansonsten Plattform- oder Stehlifte an, die sich sogar mit dem Rollstuhl befahren lassen. Installiert werden können solche Lifte aber nur, wenn die Treppe breit genug ist.

Ein Treppenlift muss immer zur Treppe passen – bauliche Voraussetzungen

Treppenlifte können grundsätzlich nur dann eingebaut werden, wenn die Breite der Treppe nicht weniger als etwa 60 cm beträgt. Ist die Treppe deutlich enger, muss in der Regel eine Sonderanfertigung eingebaut werden, bei der sich der Sitz zusätzlich drehen lässt. Der Sitz ist dann fest mit einer am Geländer bzw. der Wand entlanglaufenden Schiene verbunden. Im Normalfall sitzt der Nutzer zur Fahrtrichtung quer auf dem Sitz.

Wenn es sich lediglich um eine gerade Treppe handelt, gibt es allerdings bereits recht günstige Treppenlifte auf dem Markt. Sogar für Wendeltreppen gibt es inzwischen passende Modelle, diese sind allerdings für gewöhnlich etwas teurer. 

Die rechtlichen Bestimmungen für den nachträglichen Einbau eines Treppenlifts

In Gebäuden, in denen es mehr als zwei Parteien gibt, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Treppenlift nachträglich eingebaut werden darf.

Dazu zählt zum Beispiel, dass die Treppe aufgrund geltender Brandschutzbestimmungen den wichtigsten Rettungsweg darstellt und nicht durch den Einbau blockiert werden darf. Es muss also weiterhin genügend Platz vorhanden sein, damit andere Menschen die Treppe ohne Hindernisse benutzen können. Hier gilt: Nach der Montage der Führungsschiene muss die Mindestbreite von 100 cm nach wie vor erfüllt sein. 

Um auch weiterhin einen sicheren Halt für alle Benutzer der Treppe zu gewährleisten, muss das Geländer auch nach der Installation noch problemlos greifbar sein – auch dann, wenn der Lift auf der oberen oder unteren Etage geparkt ist. Beim Einbau eines Treppenlifts über mehr als zwei Etagen ist es darüber hinaus erforderlich, eine Wartefläche einzubauen, die groß genug ist, damit entgegenkommende Personen noch genug Platz haben. Besonders wichtig ist dieser Punkt, wenn die Restlaufbreite der Treppe geringer als 60 cm ist. 

Wichtige Regelungen für Mieter, Wohnungsbesitzer und Wohneigentumsgemeinschaften 

Entscheidet sich der Eigentümer eines Hauses in einer von ihm genutzten Wohneinheit, einen Treppenlift einzubauen, muss er hier grundsätzlich keine Einschränkungen fürchten. Allerdings dürfen die baulichen Veränderungen ausschließlich in der Eigentumswohnung durchgeführt werden – andere Wohnparteien dürfen davon also nicht betroffen sein. 

Bei einem Mieter sieht der Sachverhalt etwas anders aus: Aufgrund der Barrierefreiheit entsprechend § 554a BGB hat er ein grundsätzliches Anrecht darauf, dass das Mietshaus barrierefrei ist. Jedoch muss er nachweisen, dass er diese Barrierefreiheit auch tatsächlich benötigt, um zu seiner Wohnung zu gelangen. Liegt eine Gehbehinderung oder eine andere Erkrankung vor, welche die Mobilität stark einschränkt, genügt dies als Grund vollkommen. In diesem Fall ist der Mieter allerdings selbst für die Einbau- und ggf. Rückbaukosten verantwortlich. Hier muss sich der Vermieter nicht beteiligen. 

Es gibt Ausnahmen, in denen der Vermieter dem Einbau widersprechen kann, jedoch muss er hierfür einen guten Grund angeben, welcher der Barrierefreiheit überwiegt. Ebenfalls spielen auch die Interessen der anderen Mieter eine Rolle – sie müssen bei der Entscheidung stets berücksichtigt werden. 

Treppenlifte und Wohneigentumsgemeinschaften – was wichtig ist 

Wenn ein Treppenlift in einem Haus, welches einer Wohneigentumsgemeinschaft gehört, installiert werden soll, gelten ähnliche Regelungen wie in Mehrfamilienhäusern. Hier gilt der nachträgliche Einbau gemäß dem Wohneigentumsgesetz als eine bauliche Veränderung, welcher die Eigentümerversammlung erst mit einfacher Mehrheit zustimmen muss.

Berücksichtigt werden muss jedoch auch die Überlegung, ob weitere Miteigentümer im Haus durch den Einbau eingeschränkt werden bzw. Nachteile haben – und wie schwerwiegend diese sind. Es muss also abgewogen werden, ob das Interesse der gehbehinderten Person oder der anderen Parteien von größerer Wichtigkeit ist, was immer nach einer individuellen Entscheidung verlangt. Paragraf 22 des Wohneigentumsgesetzes legt dementsprechend fest, dass derartige bauliche Veränderungen geduldet werden müssen, sofern die anderen Miteigentümer dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Auch diese Faktoren spielen eine wichtige Rolle

Nicht nur die rechtlichen, sondern auch die baulichen Voraussetzungen müssen stimmen. Daher gilt es vor der Installation eines Treppenlifts die Statik des Treppenhauses zu überprüfen. Außer der Statik und der Form der Treppe sind die Anzahl der zu überwindenden Stockwerke ein Faktor, außerdem spielen die Materialien der Wand, der Treppe und des Bodens eine Rolle.

Hier gibt es in den meisten Gebäuden jedoch in der Regel keine Probleme – auch in Altbauten können heutzutage zuverlässig passende Treppenlifte eingebaut werden. Da es sich bei einem Treppenlift stets um eine Sonderanfertigung handelt, welche der individuellen baulichen Situation angepasst wird, haben Hersteller und Fachbetriebe mittlerweile viele flexible Möglichkeiten.

Kosten und Fördermöglichkeiten für Treppenlifte 

Auch die einfachste Variante von Treppenliften verursacht Kosten von etwa 4.000 Euro oder sogar mehr. Handelt es sich um ein komplizierteres System, wie beispielsweise für Wendeltreppen, können sogar Kosten von 10.000 bis 15.000 Euro anfallen. Das ist viel Geld, doch genau aus diesem Grund gibt es Fördermöglichkeiten, auf die man zurückgreifen kann. Dafür muss jedoch ein anerkannter Pflegegrad (ehemalig Pflegestufe) vorliegen.

Übernommen werden die Kosten in der Regel von der Pflegekasse, sofern kein anderer Träger dafür verantwortlich ist. In einigen Fällen kann sogar die Bundesagentur für Arbeit einspringen – dies gilt dann, sofern der Betroffene Sozialhilfe bezieht und auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist. Es ist wichtig, den Zuschuss bereits vor dem Einbau zu beantragen, denn eine nachträgliche Kostenübernahme ist für gewöhnlich schwer realisierbar.

Deshalb ist es am besten, sich zunächst einen unverbindlichen Kostenvoranschlag bei einem entsprechenden Fachbetrieb einzuholen und diesen dann beim zuständigen Träger einzureichen. Obgleich natürlich die kompletten Kosten nicht übernommen werden, ist in vielen Fällen ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro möglich. Aus Kostengründen entscheiden sich mehr und mehr Menschen für den Kauf eines gebrauchten Treppenlifts, was sich vor allem dann lohnt, wenn der Einbau nur temporär sein soll.

Allerdings sollte beim Kauf gewährleistet sein, dass der Lift einwandfrei funktioniert und dem Nutzer dieselbe Sicherheit bietet wie ein neues Modell. Bei Privatverkäufen gibt es in der Regel keine Garantie oder Gewährleistung, weswegen für die langfristige Nutzung stets ein neuer Lift angeschafft werden sollte.

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