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Allgemein
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Der Treppenaufzug

Philipp Weber
Philipp Weber 14. November 2017

Ein Treppenaufzug oder Treppenlift eignet sich für Menschen, für die eine Treppe aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen ein unüberwindbares Hindernis darstellt. Für diese Personenkreise ist er zum einen eine sinnvolle Lösung, um die eigene Mobilität zu bewahren und zum anderen ein Stück Barrierefreiheit. Die Beförderung mit einem Treppenlift vollzieht sich entlang des Treppenverlaufs. Für ausreichend Sicherheit während der Fahrt sorgt eine Armstütze, ein Bügel oder ein Gurt.

Letztendlich ist es das Ziel eines Treppenaufzugs, älteren oder kranken Menschen ein Leben im Alters- oder Pflegeheim zu ersparen. Im Idealfall sind sie weiterhin in der Lage, zu Hause in gewohnter Umgebung zu leben.

Der Handel bietet verschiedene Typen von Treppenaufzügen

Treppenaufzüge in verschiedenen Formen und Ausführungen bieten Platz für die Anpassung an die persönlichen Bedürfnisse und Situationen der Nutzer. Sitz- und Stehlifte sind die gebräuchlichsten Treppenlifte. Sie eignen sich für Personen ohne Rollstuhl, die selbstständig in der Lage sind, einen Treppenaufzug zu nutzen. Sitz- oder Stehlifte gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen und Zubehörteilen, sodass sie nahezu alle Bedürfnisse abdecken.

Weiterhin gibt es moderne Modelle und Schienensysteme, durch die sich Sitzlifte an die individuellen Wohngegebenheiten anpassen lassen. Sitz- oder Stehlifte bietet der Handel sowohl für Innenbereiche als für Außenbereiche.

Varianten von Treppenaufzügen:

  • Sitzlifte
  • Stehlifte
  • Plattformlifte
  • Anlehnlifte

Sitzlifte und Stehlifte

Die Nutzung eines Sitzlifts ist leicht. Der Nutzer steht an der Treppe, setzt sich auf den am Sitzlift montierten Sitz und stellt seine Füße auf das Fußbrett. Bei vielen Modellen lassen sich Sitz- und Fußbrett drehen. Auf diese Weise erlauben sie einen leichten Einstieg. Sitzt die Person, folgt die Aktivierung des Lifts an der Armstütze, sodass er die Treppe hinauf oder hinunter fährt.

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Stehlift um einen Treppenlift mit einer wesentlich kleineren Plattform als ein Plattformlift. Trotzdem bietet diese einen sicheren Stand, sodass der Benutzer ohne Probleme nach unten oder oben kommt.

Stehlifte eignen sich für Menschen, die aufgrund eingeschränkter Mobilität nicht mehr oder eingeschränkt in der Lage sind, ihre Beine zu beugen. Andererseits für Menschen, denen es schwerfällt aufzustehen, wenn sie sitzen.

Plattformlifte

Plattformlifte eignen sich für Rollstuhlfahrer. Wie die Benutzung anderer Treppenlifte geht die von Plattformliften leicht vonstatten. Der Rollstuhl des Benutzers geleitet ihn über eine Rampe auf eine Plattform. Diese lässt sich vor Fahrtbeginn ausreichend absichern. Auf Knopfdruck bewegt sich die Plattform entlang des Treppenverlaufs langsam nach unten oder oben.

Wie Steh- oder Sitzlifte passen sich Plattformlifte dem Verlauf der Treppe an durch direkte Montage auf die Treppenstufen. Sie bieten weiterhin vielfältige Individualisierungsmöglichkeiten und eignen sich aus diesem Grund für private und öffentliche Bereiche mit kurvigen oder geraden Treppenverläufen. Plattformlifte ermöglichen es, selbstständig mehrere Etagen zu überwinden, ohne die Sicherheit des Benutzers zu gefährden.

Anlehnlifte

Anlehnlifte oder Sattelsitzlifte sind eine weitere Variante von Treppenliften, die eine Kombination eines Sitz- und Stehlifts darstellen. Sie eignen sich für Menschen mit speziellen Handicaps wie Versteifungen der Kniegelenke. Der Benutzer sitzt nicht auf einem Stuhl wie in einem Sitzlift, sondern auf einer Art Barhocker oder Podest. Auf diese Weise stellt der Anlehnlift für den Benutzer eine Zwischenlösung aus Sitzen und Stehen dar.

Außer dem erhöhten Sitz sind alle anderen Funktionen oder Ausstattungsmerkmale vergleichbar mit herkömmlichen Sitzliften.

Die Voraussetzungen für den Einbau eines Treppenlifts

Für den Einbau eines Treppenlifts sind die Treppenform und die Breite der Treppe wichtig. Grundsätzlich gestaltet sich der Einbau am wenigsten kompliziert bei einem geraden Treppenverlauf. Bei einem kurvigen Treppenverlauf oder anderen Treppenvarianten wie Wendel- oder Podesttreppen ist der Einbau aufwendiger. Die Gründe sind das schwieriger anzufertigende Schienensystem und der höhere Aufwand bei der Montage.

Hier eine Übersicht der Voraussetzungen für den Einbau eines Treppenlifts bei unterschiedlichen Treppenverläufen oder Treppenarten:

Die Einbauvoraussetzungen für gerade und kurvige Treppen

Alle geraden Treppen ermöglichen den Einbau eines Treppenlifts unter folgender Voraussetzung: Die Mindestbreite der Treppe beträgt 70 Zentimeter. Sowohl bei der Treppenlänge als bei der Etagenanzahl gibt es keine Einschränkungen.
Kurventreppen besitzen gebogene Schienen, die sich an den Treppenverlauf anpassen. Abhängig vom vorhandenen Platz lässt sich der Lift innen oder außen am Geländer anbringen. Grundsätzlich lassen sich Kurventreppen in U-Form oder L-Form unterscheiden.

Der Einbau eines Treppenlifts funktioniert in der Regel auf allen kurvigen Treppen bei einer Mindestbreite dieser von 70 Zentimetern. Keine Einschränkungen gelten bei der Treppenlänge und der Anzahl der Etagen.

Die Einbauvoraussetzungen für Wendel- und Podesttreppen

Weiterhin gestatten Wendeltreppen den Einbau eines Treppenlifts, was einen höheren Aufwand für Schienen und Montage erfordert. Wie bei anderen Treppenformen gilt: Mindestbreite der Treppe 70 Zentimeter. Keine Einschränkungen bei der Treppenlänge und der Anzahl der Etagen.

Für Podesttreppen gilt Ähnliches wie für die weiter oben genannten Treppenarten: Diese Treppen gestatten den Einbau eines Treppenaufzugs unabhängig von der Podestform. Der Aufwand für Schienen und Montage ist höher als bei einer geraden Treppe. Mindestbreite der Treppe beträgt 70 Zentimeter. Keine Einschränkungen bei der Länge der Treppe sowie bei der Etagenanzahl.

Die Etagenanzahl ist für den Einbau eines Treppenaufzugs irrelevant. Gleiches gilt für das Material der Treppe. Egal, ob Marmor, Stahl, Granit, Ziegel oder Stein, das Material des Bodens, der Treppe und der Wände spielt in der Regel keine Rolle. Der Anbieter prüft die Belastbarkeit des Materials vor dem Einbau.

Wer trägt die Kosten für einen Treppenaufzug und lassen sich diese steuerliche absetzen?

In der Regel trägt der Benutzer zumindest einen Teil der Kosten selber. Die Krankenkassen geben keine finanzielle Unterstützung für einen Treppenaufzug, da sie diesen nicht als medizinisches Hilfsmittel ansehen.

Oftmals übernimmt die gesetzliche Pflegekasse einen Anteil der Kosten. Dies geschieht im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes für eine Höchstsumme von 4000 Euro. Der Einbau eines Sitzlifts kostet deutlich mehr. Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse sind, dass der Antragsteller zum einen seine Pflegebedürftigkeit nachweist (Pflegestufe). Zum anderen legt er dar, dass die Anschaffung des Treppenaufzugs die Pflege erleichtert oder erst ermöglicht.

Ist die Pflegebedürftigkeit Folge eines Arbeitsunfalls, hilft in der Regel die Berufsgenossenschaft bei der Bezahlung der Kosten für einen Treppenaufzug. Wenn nicht, leistet oftmals die Pflegekasse. Die Höhe der Kostenübernahme hängt vom Einzelfall ab.

Die Kosten eines Treppenaufzugs lassen sich steuerlich absetzen. Voraussetzung ist, der Einbau ist aus gesundheitlichen Gründen nötig. Die steuerliche Abzugsfähigkeit gilt für selber getragene Kosten, nicht für Kosten, die zulasten der Pflegekasse gingen. Das bedeutet, hat die Pflegekasse die Kosten komplett übernommen, ist der Benutzer nicht in der Lage, beim Finanzamt Kosten geltend zu machen.

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