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Allgemein
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Gründe für einen Treppenlift – Ihre Situation

Philipp Weber
Philipp Weber 16. Juli 2018

Häusliche Pflege durch Angehörige und ambulante Pflegedienste

Die demografische Entwicklung zeigt für Frauen und Männer deutschlandweit einen ständigen Anstieg des durchschnittlichen Lebensalters an. Hierdurch steigt auch die Anzahl der Menschen, die sich nur bedingt versorgen können. Bis zum Jahre 2030 wird ein Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen auf 3,4 Millionen erwartet. Auffällig ist dabei die Zunahme von Demenzerkrankungen. Von den derzeit circa 2,8 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden zwei Drittel im Rahmen einer häuslichen Pflege betreut und versorgt.

Diese verantwortungsvolle und anstrengende Aufgabe wird in zahlreichen Fällen von Angehörigen durchgeführt. Zur besseren Durchführung einer häuslichen Pflege werden durch die Pflegekassen notwendige Pflegehilfsmittel übernommen. Professionelle Pflegedienste übernehmen die erforderliche medizinische Behandlungspflege.

Bei festgestellter Pflegebedürftigkeit wird auf Antrag ein Pflegegeld gezahlt. Aufgrund von Überlastungen bei pflegenden Angehörigen durch Maßnahmen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung kann auch eine Unterstützung von Pflegediensten für diesen Aufgabenbereich nötig sein.

Diese Leistungen können direkt als Sachleistungen von der Pflegekasse an den Pflegedienst gezahlt werden. Durch die Gewährleistung der häuslichen Pflege kann der Betroffene in seinem vertrauten Umfeld und bis ins hohe Alter bei besonders nahestehenden Menschen verbleiben. Dadurch kann der teure und für Betroffene und Angehörige schwierige Wechsel in eine stationäre Pflegeeinrichtung vermieden werden.

Eine Schwierigkeit zur Alltagsbewältigung für den Pflegebedürftigen, die Angehörigen und Pflegekräfte stellt eine Mobilitätseinschränkung dar. Als ideales technisches Hilfsmittel zur Kompensation der Bewegungseinschränkung dient ein Treppenlift. Dazu sind einige Informationen hilfreich.

Die Anschaffung eines Treppenlifts bietet zahlreiche Vorteile

Die Ursachen für Mobilitätseinschränkungen sind vielfältig. Die Bewegungsfreiheit kann plötzlich und unerwartet durch einen Unfall oder eine Erkrankung eingeschränkt werden. Gehbehinderungen können auch die Folge altersbedingter Veränderungen sein. In jedem Fall sind damit Alltagsprobleme verbunden. Die Auswirkungen richten sich je nach dem Umfang einer Fortbewegungseinschränkung. Höhenunterschiede, die über Stufen oder Treppen bewältigt werden müssen, stellen dabei das zentrale Problem dar.

Beim Etagenwechsel in der Wohnung und außerhalb des Hauses werden Sie mit neuen Anstrengungen, Gefahren oder sogar unüberwindlichen Hindernissen konfrontiert. Bei einer noch nicht sehr ausgeprägten Beeinträchtigung der Mobilität sind Treppen nur noch mit größerer Anstrengung und deutlich höherem Zeitaufwand zu überwinden. Dabei besteht ein erhöhtes Risiko, zu Stolpern und zu stürzen. Eine Begleitperson wird aus diesen Gründen unvermeidlich sein.

Eine gefahrlose, selbstständige Treppennutzung zum Etagenwechsel innerhalb der eigenen Wohnung ist durch einen Treppensitzlift möglich. Ist aufgrund einer ausgeprägten Gehbehinderung ein Rollstuhl erforderlich, bietet sich ein Plattformlift an. Alternativ könnte auch ein Hublift genutzt werden. Ohne zusätzliche Hilfe erhöht sich dadurch die Mobilität und Eigenständigkeit erheblich. Eine unabhängige, kostenlose Fachberatung kann Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Bewegungseinschränkung und individuellen baulichen Gegebenheiten wertvolle Hinweise geben.

Treppenlifte zur Vorbeugung

Ein Treppenlift kann auch bereits zur Vorbeugung wirksam eingesetzt werden. Dadurch können Knie und andere Gelenke geschont werden. Sollten sich bereits durch die Belastungen beim Treppensteigen Schmerzen einstellen, können diese durch einen Treppenlift vermieden werden.

Durch eine altersgerechte, barrierefreie Wohnung kann auch weiterer Gelenkverschleiß verlangsamt werden. Außerdem verringert sich das gefährliche Sturzrisiko.

Vorteilhaft ist eine gründliche, zeitintensive Informationsbeschaffung zum Thema Treppenlift und eine Auswahlentscheidung ohne Zeitdruck. Zur Entscheidungshilfe sind die Erfahrungsmitteilungen bisheriger Nutzer vorteilhaft. Die frühzeitige Anschaffung eines Treppenlifts verleiht Ihnen Zukunftssicherheit.

Die verschiedenen Treppenliftarten

Zur Mobilitätsverbesserung und als Maßnahme zur Barrierefreiheit kommen Treppenlifte an geraden und kurvigen Treppen zum Einsatz. Treppenlifte können sowohl im Innen- als auch im Außenbereich Verwendung finden. An vorhandenen Treppen ist eine maßgerechte Installation eines mit einem Antriebsaggregat ausgestatteten Treppenlifts möglich. Dazu sind bedarfsgerecht folgende Liftarten erhältlich:

Treppensitzlift:

Diese Treppenlifter verfügen über eine feste oder hochklappbare Sitzfläche. Für die Transportsicherheit sorgen Sicherheitsgurt, Rücken- und Armlehnen sowie eine Fußstütze. Diese Liftart wird überwiegend von Menschen mit leichten bis mittelschweren Bewegungseinschränkungen genutzt.

Bei besonders engen Treppen kann ein platzsparender Treppenstehlift mit einer kompakten Stehplattform eingebaut werden. Bei dieser Variante sind für die Sicherheit während des Betrieb stabile Haltegriffe angebracht.

 

 

Plattformlift:

Ein Plattformlift stellt eine Transportmöglichkeit für Rollstuhlfahrer dar. Über kleine Rampen ist eine ebene Plattform befahrbar. Für die Betriebssicherheit sind Klappschranken vorhanden. Die Plattform kann außerhalb des Betriebs zur besseren Treppennutzung hochgeklappt werden. Je nach Modell können damit auch bestimmte Lasten befördert werden.

 

Hublifte oder Rollstuhl- Hebebühnen:

Dieser Lifttyp ermöglicht einen senkrechten Transport von Rollstühlen zur Überwindung von Höhenunterschieden. Damit ist ebenso ein Lastentransport möglich. Je nach baulichen Gegebenheiten können mit einem Hublift mehrere Etagen überwunden werden.

Wenn ein Treppenschrägaufzug nicht gewünscht oder möglich ist, kann zum Etagenwechsel eine Rollstuhlhebebühne als Alternative gewählt werden. Ebenfalls kann als Alternative zu Treppenrampen dadurch ein barrierefreier Hauszugang geschaffen werden.

Häufige Fragen zum Thema Treppenlift, auf die es Antworten gibt:

Sind Lifte sicher?

Die Sicherheit und Kennzeichnung von Liften ist in Deutschland durch verschiedene Rechtsbestimmungen geregelt (auf „CE-Kennzeichnung achten). Außerdem sind die jeweils geltenden Bauvorschriften zu berücksichtigen. Von Bedeutung für die Sicherheit ist ebenso eine fachgerechte und regelmäßige Wartung. Die Herstellerhinweise auf eine maximale Traglast sind zu beachten. Zu den allgemeinen Sicherheitsausstattungen zählen insbesondere:

• Ausgleichschiene für eine ruhige und spurgetreue Fahrt

• Sensoren zur Feststellung der Nutzungsabsicht durch Gewichtsüberprüfung und Hinderniserkennung mit Halteautomatik

• Leistungsstarkes Bremssystem für Notfälle

• Abschließbare Schalter zum Schutz gegen unbefugte Benutzung

Wie funktioniert ein Treppenschrägaufzug?

Der mit einem Fahrmechanismus kombinierte Treppenlift wird durch die Bedienung einer elektrischen Steuerung angetrieben. Voraussetzung für den individuellen Betrieb sind an die vorhandene Treppe passgenau installierte Laufschienen.

Wie viel kostet ein Treppenlift?

Die Treppenliftpreise können sich je nach baulichen Gegebenheiten, Liftmodell, Ausstattungsbesonderheiten und Anbieter erheblich unterscheiden. Die Treppenliftkosten werden auch dadurch beeinflusst, ob der Lift neu, gebraucht oder zur Miete angeschafft werden soll. Eine hohe Bezuschussung durch die Pflegekasse kann sich beim Kauf eines Treppensitzlifts für eine gerade Treppe entscheidend auswirken, so dass nur noch ein geringer Eigenanteil verbleibt. Der erhebliche technische Mehraufwand beim Einbau eines Plattformlifts an einer kurvigen Treppe kann um mehrere tausend Euro teurer sein. In jedem Fall lohnt sich angesichts erheblicher Preisdifferenzen ein Anbietervergleich. Dazu können im Einzelfall nähere Informationen auf Anfrage übermittelt werden.

Unter welchen Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss?

Falls bei Ihnen ein Pflegegrad festgestellt worden ist, können Sie auf Antrag für einen neuen, gebrauchten oder gemieteten Treppenlift einen Zuschuss erhalten. Dazu muss die Treppenliftanschaffung eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme zur Förderung der häuslichen Pflege darstellen. Bei einer Bewilligung kann die Zuschusshöhe bis zu 4000 Euro betragen.

Wird bei der Anschaffung meines Lifts eine Garantie gewährt?

Aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung gemäß dem BGB regelt eine Grundabsicherung den Fall von auftretenden Mängeln. Eine freiwillige Herstellergarantie bietet als zusätzliche Leistung einen erhöhten Schutz.

Was passiert bei einem Stromausfall?

Sie sollten beim Kauf darauf achten, dass der Treppenlift mit einem Akku ausgestattet ist. Bei einem plötzlichen Stromausfall erfolgt der Liftantrieb automatisch durch den Akku.

Ist die Bedienung eines Lifts einfach?

Die Bedienung eines Lifts ist in allen Variationen praktisch und problemlos. Je nach dem Grad der individuell vorhandenen Beeinträchtigung und der gewählten Ausstattung sorgen Bedienhebel oder Kippschalter zur Richtungswahl, Joystick oder Funkfernbedienung für einen reibungslosen Betrieb. Der strapazierfähige Bedienhebel kann mit sehr geringem Kraftaufwand betätigt werden. Das Loslassen führt zum sofortigen Stillstand der Anlage.

Bei Modellen mit einem elektrischen Drehsitz dreht nach dem Anhalten in der Endposition der Sitz automatisch in die Ausstiegslage. Zur Bedienung eines Treppenlifts sind keine Vorkenntnisse oder Erfahrungen erforderlich. Eine Probefahrt liefert Ihnen dafür auch den praktischen Beweis. Jeder Lift kann platzsparend geparkt werden.

Die stationäre Pflege als Alternative zur häuslichen Pflege: Formen und Kosten

Krankheits- und Lebensumstände können dazu führen, dass dauerhaft oder für eine bestimmte Zeit eine stationäre Pflege erforderlich wird. Diese kann in Form einer Kurzzeitpflege, teilstationären oder stationären Pflege stattfinden. Bei einer Kurzzeitpflege erfolgt für einige Tage oder Wochen eine zeitlich begrenzte Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung. Die Höchstdauer ist auf jährlich 56 Tage beschränkt.

Anlass für eine Kurzzeitunterbringung kann im Rahmen einer häuslichen Pflege der vorübergehende Ausfall der Pflegekraft sein. Der Bedarf einer Kurzzeitpflege kann aber auch im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen gegeben sein, wenn die Fortsetzung der häuslichen Pflege noch nicht möglich ist.

Als teilstationäre Pflege kommt eine Tages- oder Nachtpflege zur Entlastung von Angehörigen in Betracht. Diese Maßnahme kann auch tageweise stattfinden. Bei einer vollstationären Pflege leben Pflegebedürftige dauerhaft unter Betreuung und fachkundiger Versorgung in einem Pflegeheim. Zur Erleichterung dieses schwierigen Wechsels von der bisherigen Wohnung in ein Pflegeheim können vertraute Möbel als angenehme Erinnerung in den individuellen Wohnbereich verbracht werden.

Je nach Pflegegrad leistet die Pflegekasse zur Kostenentlastung eine finanzielle Unterstützung in Form einer Bezuschussung. Diese bezieht sich auf die Pflegekosten. Die verbleibenden Kosten für Unterbringungskosten, Verpflegungskosten und Investitionskosten fallen zu Lasten des Pflegebedürftigen. Dazu können Zusatzkosten für Fußpflege oder Friseur anfallen. Es kann der Fall eintreten, dass ersatzweise Zahlungen durch unterhaltspflichtige Angehörige oder das Sozialamt erfolgen.

Die Kosten für eine stationäre Unterbringung können je nach Pflegeheim erheblich voneinander abweichen. Dabei können die Lage, Trägerschaft, Ausstattung und Verpflegung eine Rolle spielen. Eine ergänzende private Pflegeversicherung kann zur Verringerung des Eigenanteils beitragen. In Einzelfällen sind steuerliche Vergünstigungen möglich.

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