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Allgemein
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Treppenlift-Zuschüsse: Krankenkasse & Pflegeversicherung

Philipp Weber
Philipp Weber 14. November 2017

Antrag auf Erteilung eines Pflegegrads bei der Pflegekasse

Die meisten Menschen wünschen sich, im Alter nicht in eine Pflegeeinrichtung umziehen zu müssen, sondern zu Hause wohnen bleiben zu können. Weil die Mobilität allerdings mit zunehmendem Alter immer weiter abnimmt, benötigen ältere Menschen irgendwann Hilfe, um Treppen alleine überwinden zu können. Aus diesem Grund ist ein Treppenlift häufig die sinnvollste Lösung, um Betroffenen wieder ein Stück Selbstständigkeit und Lebensqualität zurückgeben zu können.

Die Kosten für den Kauf eines Treppenlifts stellen dabei jedoch häufig eine gewaltige finanzielle Belastung dar: Sie können – je nach Modell – zwischen 9.000 und 15.000 Euro betragen und übersteigen so manches Budget. Daher ist es wichtig, sich zunächst an die Kranken- und Pflegekasse zu wenden, um sich nach Zuschüssen zu erkundigen. Denn die meisten Menschen, die im Alltag auf einen Treppenlift angewiesen sind, erhalten diese finanzielle Entlastung beim Kauf und können somit den Eigenanteil deutlich reduzieren.

Der Pflegegrad als Voraussetzung

In erster Linie stellt die Krankenkasse, bei der der Betroffene versichert ist, die wichtigste Anlaufstelle bei diesem Thema dar. Allerdings stellen Krankenkassen in Deutschland eine wichtige Anforderung an ihre Antragsteller: Es muss ein Pflegegrad vorliegen, damit ein Zuschuss bewilligt wird.

Die fünf Pflegegrade sind seit 01.01.2017 im Pflegestärkungsgesetz 2 festgeschrieben und haben damit die alten drei Pflegestufen abgelöst. Wenn Pflegebedürftige über ihre Pflegekasse in einen Pflegegrad eingeteilt werden, können diese sich damit an die Krankenkasse wenden, um einen Zuschuss für einen Treppenlift zu beantragen. Doch auch andere Maßnahmen zugunsten der Barrierefreiheit im Haus lassen sich mit einem solchen Zuschuss realisieren, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen ist.

So können Versicherte bereits ab dem Pflegegrad 1 einen Zuschuss erhalten, um damit den Einbau eines Treppenlifts zu finanzieren. Die Höhe der Bezuschussung beträgt dabei maximal 4.000 Euro und erfolgt als einmalige Auszahlung. Er kann anschließend genutzt werden, um das Haus barrierefrei umzubauen, damit auch im Alter maximale Mobilität und Selbstständigkeit gewährleistet sind. Falls sich der Bedarf durch die Einteilung in eine höhere Pflegestufe verändern sollte, kann nach Rücksprache mit der Pflegekasse jedoch auch später noch ein zusätzlicher Zuschuss ausgezahlt werden – dies wird individuell entschieden.

Wichtig ist, den Antrag für den Zuschuss stets vor dem Einbau eines Treppenlifts zu stellen, denn ansonsten wird er nicht bewilligt. Wenn zwei Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben und bei denen jeweils ein Pflegegrad vorliegt, einen Antrag stellen, können damit bis zu 8.000 Euro an Zuschüssen ausbezahlt werden. Die maximale Auszahlung bei mehreren pflegebedürftigen Personen in einem Haushalt beträgt 16.000 Euro. So lassen sich die Kosten für den Kauf und den Einbau des Lifts deutlich reduzieren – es spielt keine Rolle, ob es sich dabei um einen Plattform-, Steh- oder Sitzlift handelt.

Ablauf und Formalitäten für Zuschüsse für den Einbau eines Treppenlifts

Kranken- und Pflegekassen legen großen Wert darauf, dass ältere Menschen trotz eingeschränkter Mobilität im Alltag noch so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Deshalb ist es wichtig, Barrieren zu beseitigen, so dass sie auch ohne Hilfe von außen alle Bereiche innerhalb ihres Hauses erreichen können.

Wie bereits erläutert muss eine Einteilung in einen Pflegegrad vorliegen, um Anspruch auf eine Bezuschussung für den Treppenlift zu erhalten. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, ist allerdings zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen.

Pflegebedürftige, welche nach dem 01.01.2017 das erste Mal einen solchen Antrag bei ihrer Pflegekasse einreichen, werden von einem persönlichen Gutachter besucht, der sich selbst ein Bild von der Situation macht.

Hierbei werden Personen, die gesetzlich versichert sind, vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) betreut, während Privatversicherte von unabhängigen Gutachtern der Medicproof GmbH Besuch erhalten. Bei dieser Überprüfung stellt der Gutachter fest, inwiefern der Pflegebedürftige noch selbst dazu in der Lage ist, seinen Alltag ohne Hilfe zu bewältigen, ob er andere Etagen überhaupt noch alleine erreichen kann oder ob er sogar eine noch umfassendere Pflege, wie beispielsweise für die tägliche Körperpflege, benötigt. Ermittelt wird der jeweilige Pflegegrad anhand eines speziellen, gesetzlich festgelegten Fragenkatalogs.

Änderungen für Treppenlifte 2018: Weitere Informationen zur Pflegereform

Das Pflegestärkungsgesetz 2, die sogenannte Pflegereform, existiert bereits seit Anfang 2016. Allerdings traten einige Bestandteile dieser Reform erst am 01.01.2017 in Kraft. Dazu zählt beispielsweise die Einteilung von Pflegebedürftigen in einen der fünf neuen Pflegegrade sowie auch eine ganz neue Definition der Pflegebedürftigkeit. Seit Anfang 2017 erhalten sowohl Pflegende, aber auch ihre nahen Angehörigen mehr Unterstützung hinsichtlich der Pflege- und Sachleistungen.

Die alten drei Pflegestufen wurden damit abgeschafft, da die neuen fünf Pflegegrade individuellere Informationen über die Lebenssituation von Pflegebedürftigen geben. Berücksichtigt werden unter anderem die körperlichen Faktoren, aber auch der kognitive und psychische Zustand. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige haben sich somit durch diese Reform zahlreiche Vorteile ergeben, die es vorher noch nicht gab.

Weitere Möglichkeiten für eine Bezuschussung

Nicht nur die Kranken- und Pflegekassen, sondern auch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet ein Programm für altersgerechtes Umbauen in privaten Wohnbereichen an. Hierbei handelt es sich um einen Investitionszuschuss, der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Bau (BMUB) ins Leben gerufen wurde. Betroffene sollen damit die Möglichkeit erhalten, ihren Wohnraum durch entsprechende Maßnahmen barrierefrei gestalten zu können, ohne dabei enorme finanzielle Hürden auf sich nehmen zu müssen.

Für den Einbau eines Treppenlifts gewährleistet die KfW einen Zuschuss von bis zu 10 % der Gesamtkosten, maximal jedoch 5.000 Euro. Beantragt werden kann dieser Zuschuss sowohl von privaten Mietern, Wohneigentümern und Eigentümer von privaten Wohnungsgenossenschaften, um damit Barrieren zu beseitigen. Zur Förderung berechtigt sind darüber hinaus auch erstmalige Erwerber einer Immobilie, die altersgerecht umgebaut werden soll. Beantragt wird der Zuschuss direkt bei der KfW. Wichtig ist auch hier, den Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen zu stellen, damit die Bezuschussung bewilligt werden kann.

 

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